Fortbildung für Hebammen in Akupunktur und Chinesischer Medizin

Beginn: Donnerstag, 16. Oktober 2014 - 09:00
Ende: Freitag, 17. Oktober 2014 - 18:00

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7. Fortbildung für Hebammen in Akupunktur und Chinesischer Medizin ab Oktober 2014 bis Februar 2016 in 14 Modulen und 140 Stunden entsprechend den Empfehlungen des Österreichischen Hebammengremiums für die Ausbildung von Hebammen in Akupunktur und Chinesischer Medizin. ÖHG vom Februar 2005 und der neuen Empfehlung ab Jänner 2007

Die Inhalte und Termine der Ausbildung 2014-2016

1. Ausbildungsblock/Modul 1 + 2:
Modul 1 Basics: Einführung, Rechtliche Grundlagen in Österreich, Theorie der TCM,
Philosophie Yin/Yang, 8 Ba Gang, 5 Elemente, Zang Fu, Symptome + Syndrome,
Untersuchungsmethoden Si Jian
Modul 2 Jing Luo Meridiane, Meridianumläufe

2. Ausbildungsblock/Modul 3 + 4:
Modul 3 Methoden: Akupunktur, Moxa, Schröpfen, Tuina, Laser
Modul 4 Praxis: Präpartale, Peripartale, Postpartale Indikationen

3. Ausbildungsblock/Modul 5 + 6:
Modul 5 Stichtechniken: Nadeltechnik und Stichtechnik, Theorie, Praxis
Modul 6 Ohr: Ohrakupunktur, Punktlokalisationen, Indikationen

4. Ausbildungsblock/Modul 7 + 8:
Modul 7 Ohr: Präpartale, Peripartale, Postpartale Indikationen, Praxis
Modul 8 Repetitorium: Wiederholung, Praxis

5. Ausbildungsblock/Modul 9 + 10:
Modul 9 Update: Ergänzungen der Präpartalen, Peripartalen, Postpartalen Indikationen
Modul 10 Substanzen: Qi, Xue, Jing, Jin Ye, Shen,
Chinesische Physiologie der 3 Körperhöhlen
Krankheitsfaktoren: Klima, Emotionen, Lebensweise

6. Ausbildungsblock/Modul 11 + 12:
Modul 11 Stichtechniken aus dem NEI-JING plus Kombinierte Techniken
Modul 12 Spezifische Punkte: Yuan-, Luo-, Zustimmungs-, Alarm-, Shu-Punkte

7. Ausbildungsblock/Modul 13 + 14:
Modul 13: Acht ausserordentliche Gefässe
Modul 14 : Diätetik: Kräuter, Rezepte, Kraftsuppen, Congees, Indikationen

8. Ausbildungsblock/Modul 15:
PRÜFUNG : Theorie, Praxis

Mindestvoraussetzungen für die Ausbildung
Die Ausbildung ist speziell für Hebammen konzipiert. Die Weiterbildung ist erst nach Erlangen des Hebammendiploms möglich. ÄrztInnen können an der Ausbildung teilnehmen.
Die Grundausbildung in Akupunktur und Chinesischer Medizin umfasst mindestens 140 Zeitstunden und eine Prüfung. Eine darüber hinaus vertiefende Ausbildung wird empfohlen.
Es gibt keine Trennung von Theorie- und Praxiskursen.
Der Anteil des praktischen Unterrichts sollte 30 Stunden nicht unterschreiten.
Die ersten praktischen Nadelübungen erfolgen erst nach der theoretischen Grundausbildung.
Die Unterrichtszeit sollte nicht länger als 8 Stunden pro Tag sein.
Im theoretischen Ausbildungsabschnitt sind überschaubare Gruppen von maximal 20 Teilnehmern empfehlenswert.
AusbildnerInnen verfügen über eine Vollausbildung in Akupunktur und Chinesischer Medizin von mind. 320 Stunden. Dabei muss die Erfahrung mindestens 5 Jahre betragen.
AusbildnerInnen für den geburtshilflichen Teil sind GeburtshelferInnen/GynäkologInnen oder Hebammen mit einer 3 jährigen Erfahrung in der Anwendung von Akupunktur und Chinesischer Medizin in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
Sie verfügen über gute Kenntnisse, was Hebammenarbeit beinhaltet und wann Hebammen in Akupunktur und Chinesischer Medizin tätig werden können.
Nach Beendigung der Grundausbildung empfiehlt sich eine kontinuierliche Fortbildung.
Im Zeitabschnitt von 2 Jahren beträgt diese einen Fortbildungstag

Übergangsregelungen

Begonnene Ausbildungen werden mit zunächst 80 Stunden zu Ende geführt.
Ab 1.1.2007 werden Grundausbildungen mit 140 Stunden anerkannt
Für abgeschlossene 80-Stunden-Ausbildungen wird eine Nachschulung durch fünf Fortbildungen innerhalb von 5 Jahren empfohlen

Rechtsgrundlagen
Wird Akupunktur und Chinesische Medizin durch Hebammen ausgeübt, sollten im Hinblick auf mögliche rechtliche Konsequenzen folgende Punkte beachtet werden:

Jede Hebamme ist für die Einhaltung einer qualifizierten Ausbildung in Akupunktur und Chinesischer Medizin verantwortlich.
Da das ÖHG die Einhaltung der Empfehlungen bei den verschiedenen Anbietern nicht überprüfen kann, ist jede Hebamme selbst verpflichtet Ausbildungsinhalte der verschiedenen Schulen mit den Empfehlungen des ÖHG zu vergleichen.
Bei haftungsrechtlichen Konsequenzen obliegt der Hebamme die Beweispflicht, sich fundiert praktisch und theoretisch ausgebildet zu haben. Dazu gehört auch der Nachweis, über eine regelmäßige Weiterqualifikation nach den Empfehlungen, sowie die ständige praktische Anwendung von Akupunktur und Chinesischer Medizin.
Die Abgrenzung der Hebammentätigkeit zum Aufgabenbereich des Arztes ergibt sich aus der Verpflichtung der Hebamme, bei Regelwidrigkeiten einen Arzt/Ärztin beizuziehen. (Hebammengesetz 2 und 4).
Die angestellte Hebamme ist gegenüber dem Vorgesetzen in fachlicher Hinsicht weisungsgebunden. Sie kann pathologische Verlaufsformen im Sinne des Delegationsverfahrens behandeln, wenn sie über eine hinreichende Ausbildung zur Übernahme der auf sie delegierten Tätigkeit verfügt.
Freiberuflich tätige Hebammen können Akupunktur und Chinesische Medizin nur im Rahmen von Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden behandeln.
Akupunktur und Chinesische Medizin sollte während der Grundausbildung nur zu Übungszwecken im Rahmen der Ausbildung bei darüber informierten Frauen angewendet werden.

ÖHG Empfehlung aus: Hebammenzeitung April 2007/Ausgabe 02/07

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